Heinrich-Blunck-Stiftung

Die Heinrich-Blunck-Stiftung wurde am 05. Juli 1995 vom Innenminister des Landes Schleswig-Holstein als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts genehmigt. Sie ist Träger des Künstlermuseums Heikendorf-Kieler Förde und ist dabei selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Die Stiftung verfügt über zwei ehrenamtlich tätige Organe: den bis zu fünf Personen umfassenden Stiftungsvorstand, dem der amtierende Bürgermeister der Gemeinde Heikendorf voransteht, und den von fünf Personen gebildeten Stiftungsbeirat unter Einbindung der jeweiligen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Soziales, Jugend, Sport und Kultur sowie dem Vorsitzenden des Finanz- und Lenkungsausschusses der Gemeinde Heikendorf.

Das von der Stiftung getragene, inzwischen 25 Jahre alte Künstlermuseum, das 2014 und 2019 vom Museumsverband Schleswig-Holstein/Hamburg zertifiziert wurde, dient der Heimat- und Kulturpflege, indem es den künstlerischen Nachlass des Malers Heinrich Blunck an der Stätte seines früheren künstlerischen Wirkens sowie parallel gehend Werke anderer Künstler der Künstlerkolonie Heikendorf der Allgemeinheit zugänglich macht. Diese Präsentationen werden in den Zusammenhang mit jährlich vier bis sechs wechselnden Ausstellungen vorwiegend europäischer Künstler gestellt, um so gegenseitige Einflussnahmen und daraus resultierenden Entwicklungen in der Kunst aufzuzeigen.

 

Vorstand Beirat
Ehrenvorsitzender Details
Verein der Kunstfreunde und Förderer des Künstlermuseums Heikendorf-Kieler Förde e.V. Details

Heinrich-Blunck-Stiftung

IBAN: DE58 2105 0170 0030 0011 19

BIC: NOLADE21KIE